Dienstag, 18. März 2025

Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß

Am Freitag, den 04. April 2025, um 20:00 Uhr findet in der Sportgaststätte des TSV Neusäß die jährliche Jahreshauptversammlung statt.

Die Vereinsleitung berichtet über das vergangene Sportjahr des TSV Neusäß und gibt einen Ausblick auf das neue Jahr. Traditionell werden an diesem Tag verdiente Übungsleiter und Funktionäre geehrt. Aber auch Mitglieder werden für ihre Treue zum Verein herausgestellt.

Zu dieser Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder sowie alle mit dem TSV Neusäß verbundenen Förderer und Freunde des Vereins eingeladen. 

Tagesordnung

  1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung
  2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
  3. Bericht des Kassenwarts
  4. Bericht des Sprechers der Kassenprüfung
  5. Neuwahlen
  6. Ehrungen
  7. Anträge und Verschiedenes

Mit sportlichen Grüßen
Thomas Meyer
1. Vorsitzender des TSV Neusäß

Montag, 18. März 2024

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß

...ein Anliegen der Vorstandschaft ist es, valide, belastbare Zahlen zu präsentieren - auf Anregung der Revisoren haben wir den Termin der Jahreshauptversammlung um 4 Wochen nach hinten verlegt. Die diesjährige Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß findet daher statt am:

Freitag, 19. April 2024, um 20:00 Uhr

in den Räumlichkeiten der Sportgaststätte des TSV Neusäß.


Die Vereinsleitung berichtet über das vergangene Sportjahr des TSV Neusäß und gibt einen Ausblick auf das neue Jahr. Traditionell werden an diesem Tag verdiente Übungsleiter und Funktionäre sowie langjährige Mitglieder geehrt.

Darüber hinaus können die Mitglieder der Versammlung entscheiden, wer den TSV Neusäß für die kommende zweijährige Amtsperiode führen wird. Satzungsgemäß ist die Vereinsführung alle zwei Jahre zu wählen.

Zu dieser Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder sowie alle mit dem TSV Neusäß verbundenen Förderer und Freunde des Vereins eingeladen.

Tagesordnung

 

1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung

2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

3. Bericht des Kassenwarts

4. Bericht des Sprechers der Kassenprüfung

5. Ehrungen

6. Neuwahlen

7. Anträge und Verschiedenes

 

Mit sportlichen Grüßen
Andreas Kindelbacher

1. Vorsitzender des TSV Neusäß

Freitag, 3. März 2023

 


Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß

Am Freitag, den 17. März 2023, um 20:00 Uhr

findet in der Sportgaststätte des TSV Neusäß die jährliche Jahreshauptversammlung statt.


Die Vereinsleitung berichtet über das vergangene Sportjahr des TSV Neusäß und gibt einen Ausblick auf das neue Jahr. Traditionell werden an diesem Tag verdiente Übungsleiter und Funktionäre geehrt. Aber auch Mitglieder werden für ihre Treue zum Verein herausgestellt.

Zu dieser Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder sowie alle mit dem TSV Neusäß verbundenen Förderer und Freunde des Vereins eingeladen.

Tagesordnung

 

1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung

2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

3. Bericht des Kassenwarts

4. Bericht des Sprechers der Kassenprüfung

5. Neuwahlen

6. Ehrungen

7. Anträge und Verschiedenes

 

Mit sportlichen Grüßen
Andreas Kindelbacher

1. Vorsitzender des TSV Neusäß

Donnerstag, 10. März 2022

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß

Nach turbulenten Jahren kann die Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß nun wieder zum bekannten Termin stattfinden: 

Freitag, 18. März 2022, um 20:00 Uhr

in den neu gestalteten Räumlichkeiten der Sportgaststätte des TSV Neusäß.


Die Vereinsleitung berichtet über das vergangene Sportjahr des TSV Neusäß und gibt einen Ausblick auf das neue Jahr. Traditionell werden an diesem Tag verdiente Übungsleiter und Funktionäre geehrt. Aber auch Mitglieder werden für ihre Treue zum Verein herausgestellt.

Darüber hinaus können die Mitglieder der Versammlung entscheiden, wer den TSV Neusäß für die kommende zweijährige Amtsperiode führen wird. Satzungsgemäß ist die Vereinsführung alle zwei Jahre zu wählen.

Zu dieser Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder sowie alle mit dem TSV Neusäß verbundenen Förderer und Freunde des Vereins eingeladen. Die aktuellen Corona-Regeln sind einzuhalten.

Tagesordnung

 

1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung

2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

3. Bericht des Kassenwarts

4. Bericht des Sprechers der Kassenprüfung

5. Neuwahlen

6. Ehrungen

7. Anträge und Verschiedenes

 

Mit sportlichen Grüßen
Andreas Kindelbacher

1. Vorsitzender des TSV Neusäß

Samstag, 11. September 2021

... du bist in der Grundschule?
... du hast Interesse am Sport?
... du möchtest in einen Verein?

... dann hohl dir in DEINER Grundschule einen 30€ Gutschein!


Bewegungsförderungsprogramm – „Vereinsgutscheine“: Zum neuen Schuljahr erhalten alle Grundschüler in Bayern einen Gutschein im Wert von 30 € für den Eintritt in den Sportverein. Die Gutscheine können beim Eintritt in einen bayerischen Sportverein einfach und unbürokratisch eingereicht werden, denn der BLSV übernimmt in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) die Rückerstattung. Das Programm gilt für alle Grundschulkinder, die zwischen dem 14. September 2021 und dem 13. September 2022 in einen Sportverein eintreten.

Gutscheine gibt es in der Grundschulen - einfach in der Schule nachfragen!

 

Viel Spaß beim Sport!


Andreas Kindelbacher
1. Vorsitzender des TSV Neusäß

Liebe Mitglieder,


die Ferien sind rum - die meisten von euch nehmen am Trainingsangebot wieder teil!

Was gibt´s Neues von Corona und Co.:

 

Wir haben eine Inzidenz von über 35 also gilt:

 

- Sportausübung ohne Gruppenbegrenzung In-/Outdoor erlaubt

- Veranstaltungen mit Zuschauern erlaubt

In geschlossenen Räumen gilt außer bei der praktischen Sportausübung immer eine generelle OP-Masken-Pflicht (FFP2-Pflicht entfällt)

 - 3G-Regel ist anzuwenden

    Wie hat der Testnachweis zu erfolgen und welche Ausnahmen gibt es?

Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis

·       eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,

·       eines POC-Antigentests („Schnelltest“, z.B. in der Apotheke), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,

·       oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde, vorzulegen

Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§3) sind 

·       Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind, 

·       Kinder bis zum sechsten Geburtstag und 

·       Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Schülerausweis). Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.

·       noch nicht eingeschulte Kinder 

 

PERSONEN DIE DIE 3G-REGELN NICHT ERFÜLLEN SIND VON ALLEN UNSEREN VERANSTALTUNGEN AUSGESCHLOSSEN. BITTE UNTERSTÜTZT UNSERE ÜBUNGSLEITER BEI DER KONTOLLE UND ZEIGT DIE NOTWENDIGEN DOKUMENTE UNAUFGEFORDERT VOR.

... AUCH WIR WERDEN KONTROLLIERT WERDEN OB WIR UNSERER KONTROLLPFLICHT NACHKOMMEN!!!

 

Viel Spaß beim Sport!


Andreas Kindelbacher
1. Vorsitzender des TSV Neusäß

Freitag, 16. Juli 2021

 

Einladung zur Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß

Mehrmals musste im vergangenen Jahr die Jahreshauptversammlung des TSV Neusäß abgesagt werden. Nun wurde ein neuer Termin gefunden: 

Freitag, 30. Juli 2021, um 20:00 Uhr

in den neu gestalteten Räumlichkeiten der Sportgaststätte des TSV Neusäß.


Die Vereinsleitung berichtet über das vergangene Sportjahr des TSV Neusäß und gibt einen Ausblick auf das neue Jahr. Traditionell werden an diesem Tag verdiente Übungsleiter und Funktionäre geehrt. Aber auch Mitglieder werden für ihre Treue zum Verein herausgestellt.

Darüber hinaus können die Mitglieder der Versammlung entscheiden, wer den TSV Neusäß für die verbleibende Zeit der zweijährigen Amtsperiode bis zum Frühjahr 2022 führen wird. Satzungsgemäß ist die Vereinsführung alle zwei Jahre zu wählen.

Zu dieser Jahreshauptversammlung sind alle Mitglieder sowie alle mit dem TSV Neusäß verbundenen Förderer und Freunde des Vereins eingeladen. Die aktuellen Corona-Regeln erlauben die Teilnahme von maximal 50 ungeimpften Personen. Die Anzahl der geimpften Teilnehmenden mit entsprechendem Nachweis ist nicht begrenzt.

Aufgrund der nicht absehbaren Entwicklung der Corona-Situation bitten wir Sie, sich zusätzlich auf der Website www.tsv-neusaess.de zu informieren, ob die Versammlung wie geplant stattfinden kann.

Tagesordnung

1. Begrüßung und Bekanntgabe der Tagesordnung

2. Jahresbericht des 1. Vorsitzenden

3. Bericht des Kassenwarts

4. Bericht des Sprechers der Kassenprüfung

5. Neuwahlen

6. Ehrungen

7. Anträge und Verschiedenes

 

Mit sportlichen Grüßen
Andreas Kindelbacher

1. Vorsitzender des TSV Neusäß