Liebe Mitglieder,
die Ferien sind rum - die meisten von euch nehmen am Trainingsangebot wieder teil!
Was gibt´s Neues von Corona und Co.:
Wir haben eine Inzidenz von über 35 also gilt:
- Sportausübung ohne Gruppenbegrenzung In-/Outdoor erlaubt
- Veranstaltungen mit Zuschauern erlaubt
- In geschlossenen Räumen gilt außer bei der praktischen Sportausübung immer eine generelle OP-Masken-Pflicht (FFP2-Pflicht entfällt)
- 3G-Regel ist anzuwenden
Wie hat der Testnachweis zu erfolgen und welche Ausnahmen gibt es?
Es ist ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
· eines PCR-Tests, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
· eines POC-Antigentests („Schnelltest“, z.B. in der Apotheke), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde,
· oder ein unter Aufsicht vorgenommener Antigentest („Selbsttest“), der vor höchstens 24 Stunden vorgenommen wurde, vorzulegen
Ausgenommen von der Notwendigkeit der Vorlage eines Testnachweises lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (§3) sind
· Personen, die im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises (geimpfte Personen) oder Genesenennachweis (genesene Personen) sind,
· Kinder bis zum sechsten Geburtstag und
· Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Schülerausweis). Die Ausnahme von den Testerfordernissen bei Schülerinnen und Schüler gilt auch in den entsprechenden Ferienzeiten.
· noch nicht eingeschulte Kinder
PERSONEN DIE DIE 3G-REGELN NICHT ERFÜLLEN SIND VON ALLEN UNSEREN VERANSTALTUNGEN AUSGESCHLOSSEN. BITTE UNTERSTÜTZT UNSERE ÜBUNGSLEITER BEI DER KONTOLLE UND ZEIGT DIE NOTWENDIGEN DOKUMENTE UNAUFGEFORDERT VOR.
... AUCH WIR WERDEN KONTROLLIERT WERDEN OB WIR UNSERER KONTROLLPFLICHT NACHKOMMEN!!!
Viel Spaß beim Sport!
Andreas Kindelbacher
1. Vorsitzender des TSV Neusäß